03.06.2019 – Bundesverfassungsgericht stellt Whistleblowerschutz heraus und bestätigt Verdunkelungsgefahr schon durch Telefonat über Arbeitnehmer als Zeugen.
In dem soeben veröffentlichten Beschluss BVerfG 2 BvR 382/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) hatte das Bundesverfassungsgericht die Anordnung von viereinhalb Monaten Untersuchungshaft für einen bayrischen Automanager in 2018 verfassungsrechtlich zu beurteilen. Dabei hat es im Ergebnis die von LG und OLG München im Haftverfahren angeordneten Maßnahmen vollinhaltlich bestätigt.
Hintergrund der Haft war, dass der Beschuldigte […]