Unsere Leistungen

Streitige Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsverfahren

Mit einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) kontrolliert die Finanzverwaltung, ob die Unternehmerin oder der Steuerbürger ihre Steuererklärungen zutreffend eingereicht haben oder Steuern nachzufordern sind. Im Normalfall wird hierbei offen kommuniziert und alles im Konsens mit der Steuerabteilung und dem externen Steuerberater geregelt.

Zuweilen aber verhärtet sich das Klima. Persönliche Animositäten können hierbei ebenso eine Rolle spielen wie besonders offensive Steuervermeidungskonstruktionen. Besprechungen während der Betriebsprüfung werden konfrontativer, zuweilen wird mit einem Steuerstrafverfahren gedroht, in Sonderfällen mit der Einleitung auch gegen den Berater. Der Steuerpflichtige und seine Beraterin fühlen sich oftmals unter Druck. Darüber hinaus soll zur Absicherung steuerrechtlich eine zweite Meinung eingeholt werden.

In diesen Fällen treten wir in Abstimmung mit den bisher tätigen Beratern hinzu, begleiten die Betriebsprüfung, sichern dabei gleichzeitig das Risiko eines offen angekündigten oder latent drohenden Steuerstrafverfahrens ab. In vielen Fällen gelingt ein tragfähiger Kompromiss.

Zuweilen sind die steuerlichen Standpunkte unvereinbar auseinander. Hier hilft nur die Anrufung des Finanzgerichtes als neutraler Entscheidungsinstanz. Diese Finanzgerichtsverfahren führen wir. Dabei erfolgt in der Regel eine enge Abstimmung mit den steuerlichen Beratern. Die Verantwortung für das formal richtige Vorbringen oder der nicht einfachen Stellung von Beweisanträgen, bei Zeugenvernehmungen und anderen Beweiserhebungen in einem streitigen Sachverhalt übernehmen wir, bis hin zur Nichtzulassungsbeschwerde oder der Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Wehn und Westermann sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht, sondern ebenso Fachanwälte für Steuerrecht. Sie sind es gewohnt, in Abstimmung  mit der steuerlichen Beratung in der Betriebsprüfung  ein Gesamtkonzept zu entwickeln und zu verfolgen, bei dem sehr oft ein tragfähiger Kompromiss zur Gesamtbeendigung des Steuerkonfliktes erzielt werden kann. Beide führen ebenso wie Bischoff ferner seit vielen Jahren Steuerprozesse vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz bei streitigen Betriebsprüfungen und in Finanzgerichtsprozessen auch anhand unserer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und unserer Lehr- und Vortragstätigkeiten.

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