Über uns

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern

Sehr geehrte Damen und Herren Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater,

verantwortungsvolle Beratung in komplexen wirtschaftsrechtlichen, wirtschaftsstrafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten erfordert zwingend eine vorbehaltlose Zusammenarbeit der Berater.

Dem fühlen wir uns im Mandanteninteresse unbedingt verpflichtet.

Für uns ist selbstverständlich

  • in Eilfällen ganz kurzfristig zur Verfügung zu stehen:
    24-Stunden-Erreichbarkeit unserer Rechtsanwälte über unsere Notrufnummer: 0700 6466 4446;
  • Besprechungen auch vor Ort beim Mandanten oder in Ihrem Büro durchzuführen;
  • bei Durchsuchungen der Strafverfolgungs- oder Finanzbehörden entweder sofort einen Anwalt zu schicken, oder aber ein kooperierendes Strafverteidigerbüro vor Ort beizuziehen;
  • bei Aktivitäten im Außenverhältnis etwa zu Behörden und Gerichten grundsätzlich nur mit Ihnen abgestimmt vorzugehen und zeitnah zu informieren;
  • gegebenenfalls unsere Tätigkeit auf eine interne Beratung des Mandanten oder auch des Beraters zu beschränken, insbesondere um eine möglichst unauffällige und leise Gesamtregelung zu unterstützen/erreichen.

Wir befassen uns in unserem Anwaltsbüro bewusst von vornherein nicht mit laufender Steuerberatung, Abschluss- oder Buchführungsarbeiten. Ebenfalls unterhalten wir keine Sozietäten oder festen Kooperationen mit Wirtschaftspüfungsgesellschaften oder Steuerberatungskanzleien. Wir wollen mit Ihnen optimal für den gemeinsamen Mandanten zusammenarbeiten und gerade nicht konkurrieren.

Als kleiner „Beweis“ für die von uns angestrebte optimale Zusammenarbeit mit den steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern des Mandanten mag der von mir verfasste Aufsatz in der Zeitschrift DIE STEUERBERATUNG, Heft 7/2001, Seite 324 dienen:

Steuerberater und Strafverteidiger im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Plädoyer für optimale Zusammenarbeit

Wichtig ist aus unserer Sicht:

Je früher eine Verteidigung gegen strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorwürfe einsetzt, desto effektiver vermag sie den Betroffenen und das Wirtschaftsunternehmen zu schützen – und diese so verstandene Arbeit hat nicht das Geringste zu tun mit dem Produzieren von Aufregung oder dem Verhärten von Fronten.

Strafverteidigung in Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen bedeutet im Gegenteil oftmals nur das Verhindern gut gemeinter, aber falscher Aktivitäten. Sie beschränkt sich nicht selten auch auf eine unbemerkt bleibende interne Beratung.

Andererseits werden die entscheidenden Weichen in einem wirtschafts- oder steuerstrafrechtlichen Verfahren zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gestellt, und nicht etwa vor Gericht. Verhaltensfehler zu Beginn sind nicht selten später nicht mehr zu korrigieren.

Deshalb freuen wir uns bei Bedarf über eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, selbstverständlich zu jeder Zeit auch in Form einer unverbindlichen Anfrage oder einer telefonischen Auskunft.

Wir garantieren Ihrem Mandanten und Ihnen:

  1.  Jederzeit übernehmen wir die volle Verantwortung für unsere Arbeit. Vertragliche Haftungsbeschränkungen verwenden wir nicht.
  2.  Wo bei Mandatsannahme der gewünschte Berater draufsteht, bleibt während der Mandatsbearbeitung dieser Berater auch drin.
  3.  Jede Außenmaßnahme stimmen wir rechtzeitig vor einer Umsetzung mit dem Mandanten, Ihnen und allen Mitberatern ab.
  4.  Wir behalten das gemeinsam definierte, übergeordnete Ziel im Auge.
  5.  Sofern nötig,  erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.
  6. Wir verfügen über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte  jeweils persönliche Praxiserfahrung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechtes und des Steuerstrafrechtes. Wir alle machen praktisch nichts anderes.

Dr. Ingo Minoggio
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: minoggio@minoggio.de