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Unternehmensprospekt
Stand Januar 2022, zum Download als PDF oder auf Wunsch per Post, bitte per Email oder telefonisch anfordern.
Taschenkarte Kleines Strafverfahren – große „Nebenwirkung“
Neuauflage Januar 2016, zum Download als PDF oder auf Wunsch per Post (im EC-Kartenformat), bitte per Email oder telefonisch anfordern.
Vollmachtsformular
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Video-Mitschrift: Interne Untersuchungen
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Video-Mitschrift: Die strafbefreiende Selbstanzeige nach der Reform ab Januar 2015
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Video-Mitschrift: Durchsuchung! – Was tun?
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von Polizei, Steuerfahndung oder anderen Untersuchungsbehörden
- Ruhe bewahren! Eine Durchsuchung beweist keine Straftat.
- Rechtsanwaltsbüro informieren,
( 24-Stunden-Anwaltsnotruf-Telefonnummer: 0700 MINOGGIO (0700 64 66 44 46) der Rechtsanwälte Minoggio griffbereit?! ) - Kontaktaufnahme mit dem Durchsuchungsleiter. Um Visitenkarte bitten.
Gesamtverantwortliche Behörde mit Ansprechpartner genauestens notieren einschließlich Aktenzeichen (Geschäftsnummer) Telefon-Durchwahlen und Fax! - Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen. Möglichst viel Zusatzinformationen erfragen, sofort notieren. Zuhören, nicht reden.
- Maßnahmen in der Regel nur freundlich dulden,
keinesfalls unkontrollierte Mithilfe nur um der Mithilfe willen! - ZENTRAL WICHTIG: Keine eigenen Spontanäußerungen vor anwaltlicher Beratung. Freundliche Gesprächsbasis herstellen ohne Sachinformationen.
- Bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger: Fertigung von Kopien sicherstellen!
- Keine Firmenräume oder PC´s für informatorische Gespräche oder Vernehmungen bereitstellen.
- Keine sofortigen Aussagen von Mitarbeitern, weder als Zeugen noch als Beschuldigte! Das schadet immer, oftmals irreparabel.
- Den Verantwortlichen um kurze Schlussbesprechung bitten.
Zuhören, nicht reden. - Während der Durchsuchung oder im Anschluss: Sofortige Kontaktaufnahme mit Anwaltsbüro, damit von dort Kontakt mit den Strafverfolgern aufgenommen und frühestmögliche Akteneinsicht erreicht werden kann.
-
- Bei Kenntnis von Strafanzeige: Sofort Unternehmensleitung informieren!
- Ruhe bewahren! Keine Gerüchteküche eröffnen!
Die allermeisten Ermittlungsverfahren werden später still und leise ohne Gerichtsverhandlung eingestellt. - Informationsverlangen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Untersuchungsbehörden genau notieren, weiterleiten, aber nicht sofort beantworten.
- Für Beschuldigte gilt: Nur Schweigen ist Gold.
Äußerungen vor Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung sollten strikt vermieden werden. - Für Zeugen gilt: Keine Erscheinens- oder Aussagepflicht vor der Polizei! Ausnahme nur bei polizeilicher Ladung im konkreten Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nie Zwang zu Selbstbelastung.
In allen Zweifelsfällen:
Vor Zeugenaussage eigene Beratung durch Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
(Achtung: Der Zeuge kann schnell zum Beschuldigten werden.
Alle seine vorherigen Aussagen bleiben dann gegen ihn verwertbar!). - Anfragende Journalisten nicht abblocken, sondern an firmeninterne Pressestelle verweisen!
- Sofort Rechtsanwalt einschalten, da nur er umfassende Akteneinsicht erhalten kann!
Erst nach Akteneinsicht und Beratung kann Verteidigungsstrategie festgelegt werden.
24 h – Notruf-Telefonnummer: 0700 MINOGGIO ( 0700 64 66 44 46 ) – Minoggio Rechtsanwälte
- Bei Durchsuchungsaktionen gilt:
- Ruhe bewahren, die Beamten an den Verantwortlichen verweisen!
- Firmenleitung sofort informieren!
- Maßnahmen dulden, aber: keine informatorischen Gespräche, keine Mithilfe, keine Vernehmung ohne formelle Ladung;
- beschlagnahmte Unterlagen/Datenträger genau notieren;
- bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger:
den intern Verantwortlichen sofort informieren.