26.07.2023 – Geldwäsche – Registrierungspflicht für Steuerberater ab 01. Januar 2024

Das Geldwäschegesetz schreibt ab dem Jahr 2024 eine verpflichtende elektronische Registrierung auch für Steuerberater bzw. Steuerberatungseinheiten vor – unabhängig von der Abgabe von Verdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Einzelfall. Weitere Verpflichtete sind u. a. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, und Lohnsteuerhilfevereine, teilweise auch Rechtsanwälte.

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23.02.2017 – Aus aktuellem Anlass: Vorsicht vor der Hausbank!

Veröffentlicht: Donnerstag, 23. Februar 2017 16:08

Banken scheinen eine Verschärfung des Geldwäschetatbestandes Ende 2015 in § 261 Abs. 9 S. 2 StGB mehr und mehr besonders kundenfeindlich auszulegen. Heimliche und schädigende Geldwäscheanzeigen ohne gesetzliche Verpflichtung häufen sich!

Der Gesetzgeber hatte Ende 2015 von der Öffentlichkeit weitgehend unbeobachtet auch die so genannte Eigengeldwäsche unter Strafe gestellt. Taugliche Vortat […]

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