27.10.22 – Keine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Finanzbeamte!
Erfreulich deutlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.07.2022, Az. VIII R 8/19, entschieden, dass eine Überprüfung im Besteuerungsverfahren nicht durch unangekündigte Wohnungsbesichtigung eines Finanzbeamten erfolgen darf.
Eine Unternehmensberaterin hatte in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Auf Nachfrage reichte sie eine Zeichnung der Wohnung ein, die der Sachbearbeiter für klärungsbedürftig hielt. […]