11.03.2021 – EuGH-Anwalt: Deutsche Finanzämter haben bei Steuerermittlungen zu viele Befugnisse

Bei einem von uns betreuten Mandat mit Niederlassungen des Unternehmens in Deutschland (Hamm in Westfalen) , Österreich und Italien hat das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster eine grenzüberschreitende Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) gestellt, um in Italien Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen durchführen zu dürfen. Dieses Ansinnen hat die italienische Strafjustiz (aus unserer Sicht zu Recht) mit der […]