24.03.2021 – Bundesverfassungsgericht, Beschluss 2 BvL 8/19 vom 10.02.2021: Die neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung sind auch rückwirkend anwendbar – hat man da wohl die Konsequenzen in den nächsten Jahren gesehen?

Mit dem angegebenen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht ein vorläufiges i-Tüpfelchen auf die Bemühungen des Gesetzgebers angebracht, die Regelungen der Vermögensabschöpfung (genauer: Art. 316h EGStGB) auch rückwirkend auf 30 Jahre zurückliegende Sachverhalte anzuwenden, die nach bis zum 1. Juli 2017 geltender Rechtslage strafrechtlich und vermögenseinziehungsrechtlich bereits verjährt waren. Die Verfassungsrichter hatten dagegen keine Bedenken.

Zwar liege eine […]