25.03.2013 – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 zur Absprache im Strafverfahren (2 BvR 2628/10)

Nun hat es also entschieden, das Bundesverfassungsgericht: Die Verständigung im Strafverfahren mit den neuen gesetzlichen Regelungen hierzu bleibt erlaubt, alles darf aber nur äußerst restriktiv gehandhabt werden.

Der Praktiker bleibt ratlos zurück. Mit dem apodiktisch vorgebrachten Satz (Tz. 119 am Ende) „Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bestimmt das Recht die Praxis und nicht die Praxis das Recht“

allein […]

Minoggio, Aufsatz „Bundesrat beschließt leichte Entschärfung des neuen § 370a AO – ein zu kleiner Schritt zurück aus der falschen Richtung, die Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige und Berater wird bleiben“, 2002

in: Verbandszeitschrift des Steuerberaterverbandes Westfalen/Lippe Nr. 3, August 2002, S. 24 sowie der Verbandszeitschrift des Hamburger Steuerberaterverbandes 3/2002, S.24:
AKTUELL: Bundesrat beschließt leichte Entschärfung des neuen § 370 a AO – ein zu kleiner Schritt zurück aus der falschen Richtung, die Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige und Berater wird bleiben.

[…]

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