Strafverfolgungsverjährung bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird verkürzt!

20.04.2020-Fundamentale Rechtsprechungsänderung: Strafverfolgungsverjährung bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird verkürzt!

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.11.2019 – 1 StR 58/19: Bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB soll zukünftig die strafrechtliche Verjährungsfrist bereits mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung beginnen und nicht erst bei endgültigem Erlöschen der Beitragspflicht. Der strafrechtliche Verjährungszeitraum für eine Tat nach § […]