15.11.2023 – Keine Wiederaufnahme zu Lasten Freigesprochener: Bundesverfassungsgericht erklärt § 326 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig

Haben auch (mutmaßliche) Mörder ein Anrecht auf Rechtsfrieden? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31.10.2023 (Az.: 2 BvR 900/22) diese Frage bejaht und den 2021 eingeführten § 326 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig erklärt.

Ist ein Angeklagter rechtskräftig freigesprochen worden, darf er nicht wegen derselben Tat erneut angeklagt und verurteilt werden („ne bis in […]