20.07.2021- Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Vollverzinsung gemäß Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.07.2021, 1 BvR 2422/17, was bedeutet das in der Praxis?

Inhalt:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wirkt sich lediglich im Bereich der Vollverzinsung nach § 233a AO positiv aus und de facto erst ab dem Veranlagungszeitraum 2019. Wie die Zinshöhe durch den Gesetzgeber rückwirkend ab 2019 neu geregelt wird, bleibt abzuwarten. Sämtliche weitere Zinsarten wie Stundungs-, AdV- und Hinterziehungszinsen sind von der Unvereinbarkeitserklärung ausdrücklich nicht betroffen. Die […]