06.04.2020-Entscheidung Oberverwaltungsgericht NRW: Verlust der Taxikonzession ist bereits bei bloßer Verwarnung zu einer Strafe möglich!

Aus Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2019 – 13 A 1682/18: Eine Verwarnung unter Strafvorbehalt mit 60 Tagessätzen Geldstrafe kann bereits für einen Widerruf einer Taxikonzession ausreichen. Bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung hatte die Verwaltungsbehörde die Taxikonzessionen wegen persönlicher Unzuverlässigkeit widerrufen. Gegen den Widerruf wendete sich der Kläger erfolglos mit einer Klage zum Verwaltungsgericht. Auch sein […]