31.01.23 – Solidaritätszuschlag als zulässige Ergänzungsabgabe nicht verfassungswidrig – BFH nickt Regelung des Gesetzgebers für die Jahr 2020 und 2021 ab

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am 30.01.2023 in München bekannt gab (Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20), war die Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 (noch) nicht verfassungswidrig: Der Einführungs-Zweck für den Solidaritätszuschlag sei bislang weder entfallen noch liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz vor.

Durch […]