13.01.22 – Richtigstellung zur Presseberichterstattung einer Boulevardzeitung heute über ein Schwurgerichtsverfahren beim LG Münster

Um vermeidbare Aufregung zu vermeiden, möchte ich zu dieser Berichterstattung vorsorglich Nachstehendes klarstellen. Die Boulevardzeitung hat im Bericht nämlich bewusst Äußerungen von mir sinnentstellend falsch zitiert. Da ich mich gegenüber der bei uns anfragenden Boulevardzeitung schriftlich geäußert hatte, lässt sich meine nachstehende Darstellung auch zwanglos vollständig mit Dokumenten belegen.

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Ich habe zu dem in der Berichterstattung […]