26.07.2023 – Geldwäsche – Registrierungspflicht für Steuerberater ab 01. Januar 2024

Das Geldwäschegesetz schreibt ab dem Jahr 2024 eine verpflichtende elektronische Registrierung auch für Steuerberater bzw. Steuerberatungseinheiten vor – unabhängig von der Abgabe von Verdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Einzelfall. Weitere Verpflichtete sind u. a. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, und Lohnsteuerhilfevereine, teilweise auch Rechtsanwälte.

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