09.03.2020- Bedeutende Änderung der Rechtsprechung in Sozialversicherungsfällen

Aus Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.09.2019 – 1 StR 346/18: Ein Arbeitgeber kann sich wegen des unterlassenen Abführens von Sozialversicherungsbeiträgen nur strafbar machen, wenn er seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende Beitragspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat. Irrt er hingegen über seine Stellung oder die Pflicht zur […]