26.08.2016 – Erfreuliches und aktuelles Urteil des Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Steuer-CD Daten alleine beweisen keine Steuerhinterziehung und berechtigen nicht zur Festsetzung angeblicher Zinseinnahmen!

Mit dem veröffentlichten Urteil vom 20.4.2016, Az. 14 K 14207/15 haben die Finanzrichter festgestellt, dass die Namensnennung eines Steuerbürgers auf einer erworbenen Daten-CD als Inhaber eines Bankdepots (hier: Angeblich aus 2002 mit rund 1,1 Mio SFr.) weder eine Steuerhinterziehung beweist noch die Finanzverwaltung auch nur berechtigt, bei dem Betroffenen ab vermerktem Datum Zinseinnahmen zu schätzen […]