22.02.2024 – Die steuerliche Leichtfertigkeit als Bußgeldvorwurf mit verlängerter Steuerfestsetzungsfrist – Der BFH erteilt einer generalisierenden Betrachtungsweise zulasten des Steuerpflichtigen eine erfreuliche Absage!

Die Auslegung des Begriffs „Leichtfertigkeit“ entscheidet darüber, ob sich die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist für Steueransprüche wegen des Vorliegens einer leichtfertigen Steuerverkürzung des Steuerpflichtigen um ein Jahr verlängert hat und eine Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung im fünften Jahr deshalb noch möglich war. Der 2. Senat des Bundesfinanzhofs begrenzt nun durch seine Entscheidung aus Mai 2023 (Beschluss […]