Die Steuerfahndung Hamburg hat vor Gericht die Herausgabe von Vermieterdaten der Plattform Airbnb zu „steuerlichen Kontrollzwecken“ erreicht. Die Hamburger Fahnder haben mitgeteilt, die Daten auch Behörden anderer Bundesländer zur Verfügung zu stellen. Es bedarf keiner besonderen Phantasie, was das bedeutet. Einnahmen aus AirBnb-Vermietungen sind zu versteuern, wenn sie jährlich 520 € übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Wer als Vermieter in größerem Umfang derartige Einnahmen erzielt und nicht versteuert hat, kann mit ungebetenem Besuch der Steuerfahndung rechnen.

Auch wenn das Verfahren allgemein bekannt ist, dürften Selbstanzeigen immer noch rechtlich wirksam sein und vor Strafverfolgung schützen. Ihr Steuerberater oder ein spezialisiertes Anwaltsbüro hilft dabei.

Barbara Bischoff, Peter Wehn