Einer Pressemitteilung bereits vor einigen Wochen konnte man entnehmen, dass seit Monaten laufende Verhandlungen über den Ankauf von Steuerdaten abgeschlossen wurden. Ein anonymer Informant soll angeblich zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und mehreren 1000 deutschen Steuerpflichtigen verlässliche Daten über Vermögenswerte auf Konten und Depots in Dubai geliefert haben.

Wer betroffen ist, sollte sich schnellstens qualifizierten Rat einholen, ob für ihn/sie eine strafbefreiende Selbstanzeige der richtige Weg sein kann. Das ist in vielen, bei Leibe nicht in allen Fällen so. Manchmal ist eine Selbstanzeige schlicht unnötig, in anderen Fällen aufgrund einer Risikoabwägung kaum zweckmäßig. In anderen Fällen ist er aus Beratersicht zur Beseitigung eines massiven Strafbarkeitsrisikos für den Bürger zwingend.

Keineswegs ist der Weg der Selbstanzeige allein durch den Ankauf der Steuerdaten wegen Tatentdeckung schon versperrt, wie man immer wieder falsch lesen muss. Sehr wohl kann vielmehr eine sorgfältig formulierte Selbstanzeige auch heute noch vollständige Straffreiheit nach sich ziehen völlig einerlei, wie schwer das steuerliche Unrecht in früheren Zeiten auch gewesen sein mag. Jetzt muss es damit nur schnell gehen in Dubai-Fällen.

Peter Wehn, Barbara Bischoff