Zum 01.01.2023 ist das umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten mit dem Ziel „die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Unternehmen zu verbessern“ (BT-Druck 19/28649). Das LkSG verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen, um anerkannte Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette zu gewährleisten.

Was bedeutet das für ein Unternehmen? Zunächst gilt das LkSG nur für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 reduziert sich das auf eine Beschäftigtenzahl von mindestens 1.000.

Das LkSG legt den Unternehmen verbindliche Sorgfaltspflichten auf, um entlang der Lieferkette menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren. Beispielsweise soll in der gesamten Kette das Verbot von Kinderarbeit oder Sklaverei eingehalten, ein Mindestmaß an Arbeitsschutz gewährleistet und vor dem Umgang mit Schadstoffen geschützt werden. Dafür müssen die Unternehmen u. a. ein Risikomanagementsystem einrichten. Sie müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen, mindestens einmal im Jahr oder bei Anlass. Ferner sind Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Firmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das den Hinweis von Beschäftigten oder Dritten auf Risiken oder Verletzungen ermöglicht.

Um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, müssen die Unternehmen umfangreiche Organisations-, Prüfungs- und Handlungspflichten erfüllen. Das bedeutet erheblichem Aufwand. Bei Verstößen drohen Sanktionen in Form von Bußgeldern (bis zu 800.000 €; Unternehmen mit mehr als 400 Mio. € Jahresumsatz sogar bis zu zwei Prozent des globalen Umsatzes!). Ebenfalls droht der zeitliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Auch sind bei groben und bewussten Verstößen strafrechtliche Folgen vorstellbar.

Geschäftsführung und Compliance-Abteilung werden zweckmäßigerweise dahingehend reagieren, die Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Compliance-Management-Systeme schnell zu integrieren. Ob das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Kampf letztlich gegen globale, soziale Gefälle hilfreich sein wird, muss in der Praxis abgewartet werden.

Vincent Hillejan