21.08.2023 – UPDATE zu unserem Beitrag vom 10.02.2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Keine pauschale Verlagerung der Sorgfaltspflichten auf den Zulieferer
Das LkSG sieht u.a. vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten. Teilweise stellen sie dabei aber (zu) weitreichende Forderungen. In der Praxis ist zu beobachten, dass einige Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten durch Vertrag pauschal so auf die Zulieferer verlagern wollen, dass von diesen alle einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Standards und Sorgfaltsprozesse […]