Der Bundesrat hat am 10.02.2023 (Link zur Pressemitteilung) dem Bundestagsbeschluss über das so genannte Hinweisgeberschutzgesetz vorerst nicht zugestimmt. Das neue Gesetz sollte Menschen besser schützen, die Missstände in ihren Unternehmen oder in Behörden melden – Whistleblower (vgl. unseren Beitrag vom 21.12.22 – Update Hinweisgeberschutz – Anonymität gesichert!?).

Als Gründe für die Zustimmungsverweigerung nannte der Bundesrat unter anderem die Gefahr von Missbrauch.  Auch würden kleinere und mittlere Unternehmen durch das Hinweisgeberschutzgesetz zu stark belastet.

Durch die nunmehr notwendige Anrufung eines Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat zur Kompromissfindung droht eine weitere Verzögerung der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese hätte bereits zum Dezember 2021 umgesetzt werden sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Bundesrat, Beschluss vom 10.02.2023; Link zur Entscheidung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0001-0100/20-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1; Link zur Pressemitteilung https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1030/02.html#top-2

Lukas Anke