Der Bundestag hat am 16.12.2022 entscheidende Weichen gestellt, um Whistleblower zukünftig mehr zu schützen – ein Jahr nach Verstreichenlassen der EU-Frist wurde der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 20/3442) mehrheitlich angenommen: Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/innen müssen nunmehr künftig ein Hinweisgebersystem einrichten. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Der Rechtsausschuss änderte zuvor noch spontan den Regierungsentwurf: Ermöglicht werden muss eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Sachbearbeiter/in bei der Meldestelle – nur dieser darf die Identität des Hinweisgebers kennen. Im Arbeitsrecht soll der Hinweisgeber vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt werden: Der Arbeitgeber muss zukünftig nachweisen, dass die arbeitsrechtliche Maßnahme nicht wegen des Whistleblowings ergriffen wird.

Unternehmern drohen laut Gesetzesentwurf Bußgelder in Höhe von 100.000 EUR bei Behinderung der Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle und 20.000 EUR bei fehlender Errichtung oder fehlendem Betreiben einer internen Meldestelle.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz, zur Unterstützung der Umsetzung oder zu internen Ermittlungen nach Hinweis, sprechen Sie uns gerne an.

Barbara Bischoff, Lukas Anke