Eine Geldstrafe wird erst ab 90 Tagessätzen in das Bundeszentralregister eingetragen. Das weiß jeder Berater. Viele Mandanten aber wissen nicht, dass
- man bei jeder Vorsatztat schon ab 60 Tagessätzen Jagdschein und Waffenbesitzkarte verliert
- man selbst bei nur 20 Tagessätzen wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung 5 Jahre lang amtsunfähig wird für die
Geschäftsführung einer GmbH oder den Vorstand einer AG und zwingend von allen Ämtern sofort abberufen werden muss - schon eine unternehmensbezogene Geldbuße von 200 € im Ordnungswidrigkeitenverfahren ins Gewerbezentralregister
eingetragen wird, eine Geldauflage zur Beendigung eines Strafverfahrens aber nie, auch nicht bei 1 Mio; - bei Steuerschulden der Reisepass entzogen werden kann;
- eine Eintragung ins Schwarzarbeitsregister auch ohne rechtskräftiges Urteil erfolgen und 3 Jahre den Ausschluss von öffentlichen
Aufträgen bedeuten kann; - das bundeseinheitliche Wettbewerbsregister jetzt endlich seine Tätigkeit aufgenommen hat und die uneinheitlichen
Länder- Korruptionsverzeichnisse ablöst.
Und weil diese, in der Praxis äußerst unangenehmen Nebenfolgen von unternehmensbezogenen Strafverfahren – die schnell zur Hauptbedrohung werden können – nicht allgemein bekannt sind, haben wir dazu unsere wohlbekannte Taschenkarte aktuell überarbeitet.
Unsere jetzt aktualisierte Nebenfolgenkarte „Kleines Strafverfahren, große Nebenwirkung“ steht digital für Sie hier zum Download bereit.
Eine Printversion im Kartenformat senden wir Ihnen gerne kostenlos auf Anforderung an mail@minoggio.de zu.
Barbara Bischoff, Peter Wehn