Der Fortbildungskurs mit durchgehend namhaften Praktikern als Referenten hat für den einen Kollegen bereits begonnen und wird sich mit den Prüfungsklausuren bis zum Jahresende bzw. bis ins frühe kommende Jahr hinziehen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen, um neben dem Rechtsanwaltstitel auch die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“  – bei beiden Kollegen bereits nach der Mindest-Berufsdauer von drei Jahren –  ab nächstem Frühjahr führen zu dürfen.

Die dafür neben diesem Lehrgang als Berufspraxis nachzuweisenden 60 strafrechtlichen Fallbearbeitungen sowie die notwendigen 40 Verhandlungstage als Strafverteidiger vor Strafkammer und Schöffengericht können Hillejan und Anke ganz problemlos sofort nach dem Fortbildungskurs bei Antragstellung nachweisen: Sie stehen alleine oder im Team mit den älteren Kollegen hier schon seit ihrem Eintritt mehr als zwei Jahren bereits verantwortlich „an der Front“ der Strafverteidigung, schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Mit momentan bereits fünf und dann sieben „Fachanwälten für Strafrecht“ dokumentieren wir die spezielle Ausrichtung unserer Anwaltskanzlei auch auf diese Weise.

Ingo Minoggio