Die Finanzminister der Länder haben sich gestern in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe für die Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist jetzt am 31.01.2023 ab.

Diese im Vorfeld politisch hoch umstrittene Fristverlängerung entlastet die mit aktuellen Sonderthemen beschäftigten Steuerberatungskanzleien und die Wirtschaft erheblich. Es drohen damit auch keine unnötigen Steuerstrafverfahren wegen nicht fristgemäßer Abgabe der Erklärung oder sonstige Zwangsmaßnahmen wegen Fristüberschreitung ab dem 1.11.2022. Das Mammutprojekt „Grundsteuer“ mit einer Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland geht stattdessen in die Verlängerung.

Bis die ersten Steuerstrafverfahren eingeleitet werden und wir uns als Spezialisten für Steuerstrafverfahren und streitige Besteuerungsverfahren mit diesem Sonderthema beschäftigen, fließt noch etwas Wasser den Rhein hinunter.

Barbara Bischoff