Endlich. Ein Lichtblick. Rechtswissenschaftlich fundierter Kommentar in der FAS:

Cum-Ex-Banker gehören nicht in Haft  von Patrick Bernau, hier

(vollständig abrufbar  mit FAZ+ Abonnement).

Wir zitieren aus dem insgesamt lesenswerten Artikel nur die nachstehenden Aussagen wörtlich:

Im Steuerrecht zählt der gesunde Menschenverstand nicht viel. Die Cum-Ex-Banker konnten nicht wissen, dass ihr Verhalten verboten war. Der Staat darf sie nicht bestrafen.

Wer schon ein paar Mal mit dem Finanzamt zu tun hatte, der weiß: In Sachen Steuern muss man den gesunden Menschenverstand oft ausschalten. Warum ist die Pendlerpauschale für alle auf 4500 Euro im Jahr gedeckelt, aber nicht für Autofahrer? Warum erkennen die Gerichte keine haushaltsnahe Dienstleistung an, wenn die Großmutter Essen auf Rädern bestellt – wohl aber, wenn sie einen Hundesitter zum Gassigehen schickt? Irgendeine Begründung gibt es immer, zwingend nachzuvollziehen ist sie selten. Man muss sich halt an die Gesetze und an die Gerichtsurteile halten – egal, ob es dem Steuerzahler jetzt einleuchtet oder nicht. Niemand möchte dafür hinterher wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Daran sollte die anklagende Öffentlichkeit in diesen Tagen öfter mal denken, wenn sie im Cum-Ex-Skandal die Verhaftungen von Steueranwälten und Bankern beklatscht …

Jahrelang wusste das Finanzministerium Bescheid und unternahm nichts. Im Gegenteil: In der Begründung zum Jahressteuergesetz 2007 stand ausdrücklich, der Bund wolle „die negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen verringern“ – wohlgemerkt stand da nicht, er wolle die übliche Praxis beenden. Auch die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin wurde über die Geschäfte der Banken in Kenntnis gesetzt, doch der Staat unternahm nichts dagegen. …

Dass der Staat die Beteiligten nun so hart angeht, bringt ihm billigen Beifall ein und lenkt hervorragend davon ab, wie er selbst versagt hat. Das Vorgehen gefährdet aber wichtige Grundsätze, die jeder Bürger vom Rechtsstaat erwarten sollte. Erstens: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Verbote können nicht alles abdecken. Nicht ausdrücklich untersagtes Verhalten kann durchaus illegitim oder auch unmoralisch sein – aber eine Strafe darf es dafür nicht geben. Zweitens: Moralvorstellungen dürfen sich ändern, Gesetze auch. Die Öffentlichkeit vergisst das gerne. Der Staat aber kann niemanden für eine Tat belangen, die bei ihrer Ausführung noch nicht strafbar war.

Der Autor hat uneingeschränkt recht. Gewichtige Steuerrechtswissenschaftler stützen seine Meinung seit Jahren. Die Gesetzeslücke zur Ermöglichung von Cum Ex entstand 2002. Noch im selben Jahr wurde das Finanzministerium schriftlich darauf hingewiesen. Passiert ist nichts.

2007 wurde diese Lücke ausdrücklich nur zur Hälfte geschlossen. Aus der damaligen Gesetzesbegründung ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung ablesbar, dass die Ausnutzung dieser Gesetzeslage steuerrechtlich zulässig war und für ausländische Banken zukünftig zulässig bleibt. Erst in 2012 haben Finanzpolitik und Gesetzgeber die Lücke vollständig geschlossen- und nachdem die Grünen das Thema auf der politischen Ebene problematisiert hatten und man Fehlverhalten von drei Finanzministern verschiedener Parteien und nachgeordneten Beamten von 2002 bis 2012 hätte offenbaren müssen, entstand im Nachhinein der Aufschrei: Wir sind betrogen worden. So lassen sich große Teile der Medienöffentlichkeit kunstvoll täuschen.

Wegen der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung und der Anteilnahme der so über Jahre mit großer Verbreitungsmacht der Politik hinters Licht geführten Öffentlichkeit muss man sogar Angst davor haben, dass sich die Gerichte hiervon unterschwellig beeinflussen lassen. Rechtsstaat ginge anders.

Ingo Minoggio