30.04.2021 – Dr. Bischoff gibt Steuerberaterportal STB-Web Interview: Subventionsbetrug – sprunghafter Anstieg von Verfahren wegen der Corona-Hilfen

Momentan werden immer mehr Fälle von Subventionsbetrug auf die Schreibtische der Strafverteidiger gespült. Ein sprunghafter Anstieg der Ermittlungsverfahren lässt sich auch bereits anhand der gerade veröffentlichten Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik ablesen:

Jahr Fallzahlen
2013 639
2014 414
2015 462
2016 471
2017 629
2018 731
2019 318
2020 7585

Entwicklung Fallzahlen Subventionsbetrug

Zur kompletten Statistik geht es hier.

Es handelt sich momentan größtenteils noch um Massenermittlungsverfahren, die nach dem gleichen Schema abgearbeitet werden. Die großen Fische werden noch folgen. Die Beschuldigten erhalten im Regelfall standardmäßig Vorladungen zur Polizei, damit sie die Hintergründe eines unrichtigen Antrages erklären. Diese Termine sollten keinesfalls wahrgenommen werden. Voreilige Erklärungen und Geständnisse schaden im Regelfall. Stattdessen ist eine Akteneinsicht über einen Anwalt ratsam und danach die Abstimmung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Hierbei liegt der Schwerpunkt oftmals darin, auf die Unklarheiten in der damaligen Situation und die daraus resultierenden, unbewussten Fehleinschätzungen hinzuweisen. Mit einer Rückzahlung erreicht man in den kleineren Soforthilfefällen nicht selten sogar noch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, vorausgesetzt der Mandant ist nicht vorbelastet.

Haben Sie auch ein Verfahren wegen Subventionsbetruges? Sprechen Sie uns gerne an:

Barbara Bischoff, Vincent Hillejan, Lukas Anke

Weiterführende Links zum Nachlesen:

Subventionsbetrug: Hat der Berater seinen Job gemacht? https://www.stb-web.de/nl/article.php/id/24863

Strafrechtliches Update: Zu Unrecht erhaltene Corona-Soforthilfe – was tun? https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24542