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Es gibt einiges zu erörtern und an Erfahrungen auszutauschen. Ungenauigkeiten bei Antragstellung, sich als unrichtig herausstellende Erstangaben, gutgläubige Hilfestellungen der Berater bei tatsächlich bewussten Falschangaben. Besonderer Fallstrick: Die strafrechtlich höchst trügerische und wertlose Suspendierung der Insolvenzantragspflicht, hier hat der Gesetzgeber  – sicherlich unbewusst, aber strafrechtlich als Risiko gefährlich –  eine regelrechte Strafrechtsfalle geschaffen.

Barbara Bischoff