Gegenstand der Fernsehberichterstattung waren wenig transparente Verflechtungen von gemeinnützigen und gewinnorientierten Unternehmen im Jugendhilfebereich in Berlin und anderen Bundesländern. Auf Anfrage der Redaktion beurteilte Rechtsanwalt Dr. Minoggio dabei die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmensgruppen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht und vor allem unter Compliance-Gesichtspunkten.