in: Volk, Klaus (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Beck Verlag, 3. Auflage 2020.

Die Neuauflage hat auch bei dem Beitrag Minoggio Änderungen gegenüber der 2. Aufl. 2014 Änderungen verlangt: Sicherlich erweisen sich viele Grundsätze einer richtigen Strategie und der optimalen Taktik im Wirtschaftsstrafverfahren als über Jahrzehnte unverändert gültig. Auf gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen aber muss auch Strafverteidigung reagieren, nur beispielhaft: Vermeintliche Nebenfolgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens sind in den letzten Jahren in vielen Fällen zu versteckten Hauptfolgen mutiert, gegen die verteidigt werden muss. Die „Verfahrensstrafe“ als Ausdruck dessen wiegt immer schwerer. Immer noch macht sich bei Gerichten und Behörden im Einzelfall Verunsicherung breit über die Zulässigkeit und vor allem der Reichweite einer Verständigung im Strafverfahren. Konfliktbereitschaft als wesentliches, rechtsstaatlich unverzichtbares Element effektiver Strafverteidigung muss bleiben und vor wenig intelligenten Diskriminierungen aktiv geschützt werden. Kompromissfähigkeit zum Schutz des anvertrauten Mandanten mit Blick auf seine soziale Situation (und oftmals die seiner Familie und seines Unternehmens) muss zwingend hinzutreten. Aus diesen Elementen bilden sich Strategie und Taktik. Wir verteidigen immer nur den einzelnen Menschen. Umso besser, wenn dabei Bürgerrechte und der Rechtsstaat gestärkt werden.

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