Unsere Leistungen

Allgemeine Strafverfahren

Der Staat hat starke Machtmittel, wenn er ein Strafverfahren gegen einen Bürger oder eine Bürgerin führt. Durchsuchungsmaßnahmen von Wohnräumen und Unternehmen dürfen auf bloßer Verdachtsgrundlage stattfinden, ebenfalls Telefon- und Onlineüberwachungen oder Kontenbeschlagnahmen.

Trotz Unschuldsvermutung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, manchmal über Wochen, oftmals über viele Monate. Die bürgerliche Existenz wird massiv angegriffen und es entsteht die Gefahr einer Vorverurteilung nicht nur im eigenen sozialen Kreis oder der Öffentlichkeit, sondern auch im Strafverfahren selbst.

Strafverteidigung in gewichtigen Verfahren gehört in die Hände von anwaltlichen Spezialisten. Nur ein konsequentes Verteidigen mit jahrelanger Erfahrung und Fortbildung kann der Unschuldsvermutung und den Verfassungsgarantien für die Bürgerin und den Bürger Geltung verschaffen.

Possemeyer und Wehn verteidigen seit mehr als 18 Jahren vor Großen Strafkammern und Schwurgerichtskammern in der gesamten Bundesrepublik, mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen in jedem Jahr. Hillejan kann ebenfalls auf Erfahrungen in gewichtigen Allgemeinverfahren vor dem Schwurgericht und der Großen Strafkammer zurückgreifen. Minoggio und Bischoff verantworten in langer Erfahrung Revisionsverfahren mit ihren besonderen Anforderungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, ferner Strafurteilsverfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht.

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz in gewichtigen Strafverfahren auch anhand unserer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und unserer Lehr- und Vortragstätigkeiten.

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