Leistungen

Steuerstrafrecht – was ist das?

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht behandelt Straftaten gegen die Steuergesetze. Der wohl bekannteste Verstoß ist die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), also insbesondere die Verkürzung von Steuern – etwa Einkommensteuer oder Umsatzsteuer – durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt. Auch Tatbestände wie etwa der Bannbruch, Schmuggel oder Steuerhehlerei fallen darunter. Damit bewegt sich das Steuerstrafrecht auf der Grenze zwischen dem allgemeinen Strafrecht und dem Steuerrecht.

Zuständig für die Aufklärung von Steuerstraftaten sind in der Regel die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Sie verfügen über weit reichende Befugnisse. Auch bei den meisten Staatsanwaltschaften sind mittlerweile spezielle Wirtschaftsabteilungen eingerichtet, die sich auch mit der Verfolgung von Steuerstraftaten befassen.

Gibt es einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht?

Derzeit existieren in Deutschland 23 Fachanwaltschaften – darunter jedoch keine für Steuerstrafrecht. Allerdings gibt es sowohl den Fachanwalt für Strafrecht als auch den Fachanwalt für Steuerrecht. Etwa rund 100 Anwälte – von derzeit über 160.000 zugelassenen Rechtsanwälten insgesamt – verfügen über eine Doppelqualifikation, sind also sowohl Fachanwalt für Strafrecht und zugleich für Steuerrecht. Diese Kombination dürfte einem „Fachanwalt für Steuerstrafrecht“ am nächsten kommen. Allein in unserer Kanzlei sind derzeit drei Rechtsanwälte mit dieser Doppelqualifikation tätig.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht einschalten?

Am besten so früh wie möglich. Durch eine rechtzeitige Intervention lässt sich oftmals ein Steuerstrafverfahren „in geregelte Bahnen“ lenken und nicht selten eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Zudem gehen mit einer Verurteilung oftmals völlig unerwartete Nebenfolgen einher, die es im Interesse des Mandanten zu vermeiden gilt.

Nicht zuletzt durch den öffentlichen Druck hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Regelungen – etwa im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige – weiter verschärft. Gerade wegen der sehr speziellen Materie sollte der Betroffene eines Steuerstrafverfahrens sich deshalb rechtzeitig in die Hände eines qualifizierten und auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erfahrenen Rechtsanwalts begeben.

Da es in einem Steuerstrafverfahren nicht bloß um die strafrechtliche, sondern auch die steuerliche Beratung des Mandanten geht, wird ein gewissenhafter Verteidiger dabei immer auch auf die Kompetenz des jeweiligen Steuerberaters setzen und eng mit ihm zusammenarbeiten. Nur so ist eine umfassende und effektive Verteidigung möglich. Lesen Sie hierzu auch unseren Aufsatz „Steuerberater oder Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren? Steuerberater UND Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren!“.

Schildern Sie uns hier Ihren Fall!

Wenn Sie von unserer Erfahrung bei der Berufung in Strafsachen profitieren möchten

Rufen Sie uns an unter +49 2381 920760 oder +49 251 1332260 oder schicken Sie uns ein Fax an +49 2381 920765 oder +49 251 13322611.
Oder schicken Sie uns eine Email mit Rückrufbitte an mail@minoggio.de
Selbstverständlich können Sie uns vorab auch Ihren Fall online schildern.