Fachanwalt für Strafrecht

Was genau machen Fachanwälte für Strafrecht eigentlich?

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt nach der Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts.

Diese besondere Qualifikation muss er einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die den Rechtsanwälten die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.

Hierzu müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das heißt, Fachanwälte für Strafrecht müssen über besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung durch eine Vielzahl von Gerichtsverhandlungen verfügen.

Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) muss der Fachanwalt für Strafrecht dabei in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht, u.a. einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie anderer Teilgebiete
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht

Der Fachanwaltslehrgang für Fachanwälte für Strafrecht

Im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges erwerben die Rechtsanwälte die oben genannten besonderen theoretischen Kenntnisse. Den Fachanwaltslehrgang müssen die Anwälte schließlich mit mehreren bestandenen Klausuren abschließen.

Nachweispflicht der jährlichen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch den Fachanwalt für Strafrecht

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird vom Fachanwalt für Strafrecht eine jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes verlangt. Der Fachanwalt  muss diese Forbildungen jährlich der Rechtsanwaltskammer nachweisen, da ihm sonst der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wieder aberkannt wird.

Fachanwälte für Strafrecht in der Kanzlei Minoggio

Übrigens: Die meisten der bei uns tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht, einige sogar zugleich Fachanwälte für Steuerrecht.

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