Rechtsanwälte für Strafrecht

Gibt es spezielle Rechtsanwälte für Strafrecht?

Ja, die gibt es. Üblicher ist jedoch die Bezeichnung Strafverteidiger.

Wozu benötigt man Rechtsanwälte für Strafrecht?

Ebenso wie die übrigen Rechtsgebiete hat auch das Strafrecht seine Besonderheiten. Außerdem hat ein Strafverfahren mitunter weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen – im schlechtesten Fall die Verurteilung zu einer Geld- oder Haftstrafe.
Deshalb hat jeder Beschuldigte nach § 137 Abs. 1 der Strafprozessordnung das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Dabei bedeutet „in jeder Lage des Verfahrens“, dass dieses Recht auch schon während des Ermittlungsverfahrens – etwa nachdem man eine Vorladung von der Polizei erhalten hat – besteht. Spätestens wenn eine Anklage eingeht, wird es höchste Zeit sich über Rechtsanwälte für Strafrecht zu informieren und einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Er kennt die maßgeblichen Bestimmungen und Gesetze, kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so den Betroffenen bestmöglich bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Strafverfahren unterstützen.

Ist jeder Rechtsanwalt auch Strafverteidiger?

Grundsätzlich darf jeder zugelassene Rechtsanwalt auch als Verteidiger auftreten. Aber ebenso, wie man mit einer Schnittverletzung keinen Orthopäden aufsucht, sollte man sich auch (und gerade) als Betroffener in einem Strafverfahren an entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht wenden. Erfahrene Strafverteidiger sind deshalb fast immer auch Fachanwälte für Strafrecht.

Sind Ihre Rechtsanwälte als Strafverteidiger (Rechtsanwälte für Strafrecht) tätig?

Ja! Unsere Kanzlei ist sogar ausschließlich im Bereich des Strafrechts – insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – tätig. Wir verfügen deshalb über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung in sämtlichen Instanzen und sind in ganz Deutschland für unsere Mandanten da. Fast alle unserer Rechtsanwälte sind zugleich auch Fachanwälte für Strafrecht.

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