Ein langes und sozialschädliches Strafverfahren fand jetzt ein Ende: Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Hauptverhandlung heute den Freispruch des LG Münster in vollem Umfang bestätigt. Damit ist dieser Freispruch rechtskräftig: Die für die Aufsichtsratsmitglieder durchgeführten Bildungsreisen waren in keiner Weise zu beanstanden.

Dabei hat der Senatsvorsitzende in der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht ausdrücklich angemerkt, dass das gerichtliche Verfahren nie hätte eröffnet werden dürfen.

Dieses Ergebnis war vorgezeichnet. Auf unser Betreiben hatte der in Wissenschaft und Praxis bekannte Professor Dr. Thomas Rönnau aus Hamburg bereits am Ende der ersten Instanz vor dem Amtsgericht ein Rechtsgutachten zu einer nur angeblichen Untreuestrafbarkeit erstattet und war zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass Straflosigkeit vorliegt. Darüber hinaus hatte das Bundesverfassungsgericht während des laufenden Verfahrens in anderer Sache noch eine vielbeachtete Entscheidung getroffen, durch die eine Untreuestrafbarkeit bei im Nachhinein beanstandeten Kaufmannsentscheidungen weiter eingeschränkt wurde.

Es ist bedauerlich, dass es eines Rechtsgutachtens, eines Urteiles des Landgerichtes und eines weiteren Urteils des Oberlandesgerichts bedurfte, um der Staatsanwaltschaft vor Augen zu führen, dass die seit Jahren dort betriebenen Strafverfahren gegen Geschäftsführung und Aufsichtsrat samt und sonders unberechtigt waren. Nicht nur die von den diversen Strafverfahren persönlich betroffenen Verantwortlichen, sondern viele andere ehrenamtlich im öffentlichen Leben Tätige wurden in dieser Zeit erheblich verunsichert.

Von den beteiligten Aufsichtsratsmitgliedern hatten sogar einige die von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldauflagen bezahlt, um sich eine Strafverfolgung vor Gericht und die die damit verbundenen Kosten und Rufschäden zu vermeiden. So entsteht sozialer Schaden, der durch eine abgewogenere und juristisch tiefergehende Arbeit der Staatsanwaltschaft hätte verhindert werden können.

 

Ingo Minoggio