Was machen wir im Februar

Minoggio arbeitet derzeit intensiv an einem Umfangverfahren, das die Kanzlei sei nicht weniger als 9 Jahren in multiplen Zivil- und Strafverfahren beschäftigt. Ein äußerst vermögender Unternehmer aus Süddeutschland war zunächst unerkannt psychisch erkrankt und hatte unter starkem Einfluss eines ehemaligen Schulfreundes, der ihn über 3 Jahre seiner Familie völlig entfremdet hatte, größere Teile seines Vermögens dem nur angeblichen Freund überschrieben, wurde dabei zum Teil unter Medikamente gesetzt. Darüber hinaus wurde Vermögen auf Veranlassung des Freundes in Millionenhöhe schlicht verschleudert. Ein Teil konnte bereits gerichtlich erfolgreich zurückgefordert werden. Andererseits fordert die Gegenseite jetzt nach Versterben des Unternehmers unter Hinweis auf tatsächlich oder nur vermeintlich abgeschlossene Übertragungsverträge die Herausgabe des restlichen Vermögens. Da es um viel Geld geht, vermag die Gegenseite in den gerichtlichen Verfahren Zeugen zu präsentieren, die nach unserer sicheren Bewertung vorsätzlich unrichtig aussagen. Im März soll die Beweisaufnahme vor dem zuständigen Oberlandesgericht in Süddeutschland fortgesetzt werden. Hier gilt es, die anstehenden Zeugenvernehmungen akribisch vorzubereiten und abzugleichen, was der präsentierte Zeuge wann unter welchen Umständen bereits ausgesagt hat und welche objektiven Beweismittel dem entgegenzuhalten sind.

Im Volksmund heißt es dazu: Der Lügner braucht ein doppeltes Gedächtnis. Werden 3 oder 4 verschiedene gerichtliche oder behördliche Verfahren geführt, benötigt der Lügner sogar ein 3 oder 4 -faches Gedächtnis. Ihm steht die rote Schnur der Wahrheit nicht zur Verfügung. Vielmehr müssen er und seine Lagerzeugen aufpassen, dass nicht im einen Verfahren Behauptungen vorgetragen und bezeugt werden, von denen man im anderen Verfahren unbedacht aber abrückt und sich so in Widersprüche verstrickt. Wird dieses Material akribisch gesammelt und aufbereitet, kann es ohne weiteres gelingen, die Unglaubhaftigkeit abgesprochener Angaben vor Gericht herauszuarbeiten und feststellen zu lassen. Man stelle sich diesen Weg nicht einfach vor: Nur in amerikanischen Fernsehfilmen brechen die Zeugen nach der 3. Frage des mit scharfem Blick ausgestatteten Rechtsanwalts im Gerichtssaal unter der Last ihrer Lüge zusammen. In der Praxis ist dieser Weg weit anstrengender. Dieser Fall betrifft im Übrigen eine Konstellation, in der die Kanzlei im Laufe der letzten Jahrzehnte schon mehrfach gegen dubiose Testamente oder sogar leichtfertig errichtete Notarurkunden betreffend Millionenvermögen zivil- und strafrechtlich tätig werden musste: Wenn begüterte Bürger von ihrer Kraft verlassen werden, wenn es dabei an sozialer Zuwendung und einem sozialen Netz – manchmal aus schicksalhaft ungünstigen Lebensumständen heraus, manchmal durchaus durch eigenes Verschulden –  mehr und mehr fehlt, so finden sich nicht selten plötzlich angebliche Freunde und Wunderheiler ein, die letztendlich nur versuchen, einem schwächer werdenden Menschen sein Vermögen abzujagen. Das macht manchmal auch bei großer Verlockung vor Berufsangehörigen nicht halt, die eigentlich das Wohl der ihnen anvertrauten Person ganz besonders im Auge behalten sollten.

Darüber hinaus steht Tagesarbeit an in verschiedenen Steuerstrafverfahren, in denen in der Erörterung mit den verschiedenen Behörden zunächst tragbare Lösungen im Konsens zu versuchen sind, bevor nach einem etwaigen Scheitern und nur im Ausnahmefall der Weg zum Finanz- und gegebenenfalls dem Strafgericht zu beschreiten ist.

Es geht immer um die für den Bürger schonendste, schnellste und vollständige Beendigung eines sozialen Konflikts mit allen legalen Instrumentarien. Um Recht behalten oder Recht bekommen oder Gerechtigkeit geht es weniger. Gerechtigkeit auf Erden ist bekanntlich ohnehin selten.

Martin Ahrens wechselt seine Berufstätigkeit in den Richterdienst. Wir sagen danke für seinen Einsatz, seine Ideen, sein Verantwortungsbewusstsein, kurzum: Für seine Arbeit hier bei uns und das offene und menschliche Miteinander. Gerne hätten wir auch in der Zukunft mit ihm zusammengearbeitet, aber wir verstehen auch seine persönlichen Beweggründe für den Wechsel.

Assessor jur. Christof Ihm ist neu bei uns, er kommt aus dem Staatsdienst und beantragt derzeit seine Anwaltszulassung. Wir freuen uns auf seine Erfahrungen und Kenntnisse und hoffen, dass wir ihm die Rahmenbedingungen für eine problemlose Einarbeitung genügend schaffen. Schwer ist es am Anfang immer, und der Anfang besteht nicht aus einigen Wochen. Wir sind jedenfalls alle guten Willens, dass er sich wohl fühlt ungeachtet des Drucks der Verantwortung, der auch auf ihm lastet und an den man sich erst gewöhnen muss, aber natürlich auch gewöhnen kann.

Der Februar steht bei Wehn vornehmlich im Licht des Steuerrechts. So findet gleich in der zweiten Februarwoche vor einem Rheinischen Finanzgericht ein Erörterungstermin statt, bei dem es um die sogenannte „Kontoleihe“ geht. Dabei handelt es sich um ein oft unterschätztes Problem: Eine Mutter hatte ihrem Sohn aus Fürsorge ein Konto zur Verfügung gestellt, über das er seinen Autohandel abgewickelt. Weitere Gedanken hatte sich die Mutter nicht gemacht  – bis das Finanzamt kam. Jetzt möchte der Fiskus von ihr aufgrund der Steuerschulden des Sohnes diese Steuern erhalten, weil sie durch die Überlassung des Kontos die  Zwangsvollstreckung verhindert haben soll. Um ein ähnliches Verfahren geht es in einem weiteren Termin, bei dem noch ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist und die Angelegenheit zwischen den beteiligten Finanzbehörden und dem Steuerpflichtigen im Finanzamt besprochen werden soll. In einem umfangreichen Verfahren, in dem eine rheinland-pfälzische Finanzbehörde gemeinsam mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle ein Verfahren führt, sind umfangreiche Ermittlungsberichte erstellt worden, zu denen Stellungnahmen vorbereitet werden müssen. Es geht dabei um angebliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Getränkehandel und Getränkelogistik.

Schließlich werden im Februar in dem seit vielen Monat anhängigen Schwurgerichtsverfahren vor einem Landgericht der Eingang des rechtsmedizinischen Gutachtens erwartet, das (möglicherweise) Gewissheit über die Herkunft einzelner aufgefundener Tatortspuren liefert. Von diesem Gutachten wird der Fortgang des Prozess entscheidend abhängen.

Bei Bischoff steht im Februar 2019 zunächst ein gewichtiger Hauptverhandlungstermin im Emsland an. Es geht um Vermögensdelikte mit einem sicher nachweisbaren Schaden im sechsstelligen Bereich. Es war deshalb auch ausnahmsweise (entgegen der durchaus zutreffenden Kantinenweisheit „wer viel gesteht, muss lange sitzen“) richtig, schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium ein umfassendes Geständnis abzulegen. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem geschädigten Unternehmen ist es nunmehr gelungen, einen für eine Wirtschaftsstrafsache eher untypischen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Der entstandene Schaden konnte zwar nicht komplett wiedergutgemacht werden. Dennoch konnte ein Verzicht auf die Restforderung und eine Annahme der Entschuldigung erreicht werden. Mit diesem Strafmilderungsgrund im Rücken gibt es jetzt eine realistische Chance auf eine Bewährungsstrafe, die aussichtslos erschien und ohne diese Vereinbarung angesichts der Schadenshöhe nicht zu erreichen gewesen wäre. In einem Steuerstrafverfahren muss eine Vernehmung in einer Doppelrolle als Zeuge und Beschuldigter akribisch vorbereitet werden. Dem Mandanten werden multiple Steuerhinterziehungen über viele Jahre vorgeworfen. Gleichzeitig hat er sich an Steuerstraftaten eines anderen Unternehmens beteiligt. Die Verfolgungsbehörden haben ein starkes Interesse daran, den Mandanten als „Kronzeugen“ zu nutzen. Das muss ausgenutzt werden, so wird man ein akzeptables Ende für ihn erreichen.

In einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung gibt Bischoff strafrechtlichen Flankenschutz. Es kann strategisch helfen, eindringlich auf strafrechtliche Risiken für alle Beteiligten hinzuweisen und dem Gegner die strafrechtliche Angreifbarkeit vor Augen zu führen. Hierdurch kann eine ruhige Lösung beflügelt werden. Der offensive Schritt einer Strafanzeige muss gut überlegt werden. Sobald der Staatsanwalt ermittelt, wird man ihn nicht wieder los.

In mehreren Steuerstrafverfahren müssen schriftliche Stellungnahmen verfasst werden. Wenn um Rechtsfragen gestritten wird, ist oftmals sinnvoll, die wesentlichen Argumente mit fundierten Belegen und Zitaten schriftlich zusammenzutragen und als Gegenpol zur Auffassung der Finanzverwaltung zu dokumentieren. Ein solcher Schriftsatz gibt der jeweils anderen Seite im Gegensatz zum oftmals sinnvollen mündlichen Austausch die Gelegenheit, sich in Ruhe mit den Inhalten auseinanderzusetzen und Belege aus Rechtsprechung oder Literatur nachzuvollziehen. Das führt nicht selten zu einem schnelleren Erfolg als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ansonsten ist mit dem Schriftsatz der wesentliche Grundstein für die Argumentation in den anschließenden Gerichtsverfahren gelegt.

Zum Abschluss des Wintersemesters an der FOM müssen bis Mitte Februar die Abschlussklausuren im Steuerstrafrecht korrigiert werden. Nach so viel Wochenendarbeit in den letzten Monaten gönnt sich Bischoff einen dreitägigen Kurzurlaub an die Ostsee. Berge werden zwar fehlen. An der Küste kann man durch Moorlandschaften und Naturschutzgebiete wandern und Schritte sammeln.

Für Rechtsanwalt Possemeyer fängt der Februar in einem Umfangsverfahren bei einem Landgericht  mit  der Stellung eines Befangenheitsantrages gegengenüber sämtlichen Mitglieder einer Strafkammer an. Neben dem Mittel, Beweisanträge zu stellen, ist die Ablehnung eines Richters ein weiteres Werkzeug des Strafverteidigers. Der  Befangenheitsantrag sollte allerdings  zurückhaltend eingesetzt werden und nur dann, wenn die tatsächliche Sorge des Mandanten besteht, der erkennende Richter -oder wie hier sämtliche Kammermitglieder-  steht  ihm nicht unvoreingenommen gegenüber. Dabei stellt man auf einen vernünftig denkenden Durchschnittsbürger ab. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern nur, ob der Angeklagte aufgrund eines bestimmten Verhaltens annehmen musste,  der Richter sei befangen.

Ferner verteidigt Possemeyer in einem Verfahren in Köln wegen der Vorgänge der Sylvesternacht 2015/2016 in Köln auf dem Bahnhofsvorplatz. Zahlreiche  der eingeleiteten Verfahren wurden aufgrund fehlender Nachweisbarkeit eingestellt oder endeten mit einem Freispruch. Im jetzt anstehenden Verfahren gibt es wesentliche Ungereimtheiten. Ferner führt der lange Zeitablauf dazu, dass viele der Zeugen keine besonders gute Erinnerung mehr haben werden. Hervorzuheben ist aber: Der Gesetzgeber hat auf die Vorfälle reagiert und hat das Sexualstrafrecht verschärft hat. Das darf nicht dazu führen, dass es zur Verurteilung auf Verdachtsgrundlage kommt.

In einem gewichtigen Verfahren wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit in einem Gastronomiebetrieb fertigt Westermann eine Verteidigungsschrift an. Auf Grundlage der Öffnungs- und Lieferzeiten sowie der gemeldeten Arbeitnehmer hatte das Hauptzollamt den Schluss gezogen, dass in nicht geringem Umfang Schwarzarbeiter in dem fraglichen Restaurant eingesetzt werden müssen, was zu Zuschätzungen im vielstelligen – und existenzbedrohenden- Bereich geführt hat. Insbesondere gerne herangezogen werden die Abrechnungen der Lieferdienste (Lieferheld, Lieferando usw.), da aus ihnen jede über die jeweiligen Portale getätigten Bestellungen samt Uhrzeit nachgehalten werden können. Falls zu diesen Zeitpunkten mit sehr vielen Bestellungen nur offiziell zwei Mitarbeiter im Restaurant tätig waren, bestätigt dies die Vermutung der Ermittlungsbehörden. Oft und auch in diesem Fall nur ungenügend beachtet wird dabei die Mitarbeit von Familienmitgliedern. Hier hatten der volljährige Sohn bei den Lieferfahren und die Ehefrau in der Küche ausgeholfen und so sichergestellt, dass das Restaurant immer ausreichend besetzt war. Für Zuschätzungen – zumindest in der vorgenommenen Höhe- bleibt somit kein Raum.

Daneben bereitet Westermann eine Hauptverhandlung als Vertreter eines Nebenklägers vor. Sein Mandant war durch die Angeklagten im Rahmen eines Überfalls krankenhausreif geschlagen worden. Der Nebenkläger hat verschiedene Kontroll- und Einflussrechte, etwa ein Akteneinsichtsrecht. Des Weiteren hat er das Recht Zeugen zu befragen, Anordnungen des Vorsitzenden beanstanden und Beweisanträge stellen. Die Vorbereitung unterscheidet sich im Aufwand nicht von der Verteidigung eines Angeklagten. Trotz der genannten Rechte sind die Möglichkeiten des Nebenklägers teilweise begrenzt: Bei einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wird der Nebenkläger zwar angehört – zustimmungspflichtig ist er aber nicht. Eine frühzeitige Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen der Nebenklage ist vor Beginn der Hauptverhandlung unerlässlich, und in der Verhandlung frühzeitige und eindeutige Intervention zugunsten des Geschädigten.

Die im vergangenen Monat erwähnte Hauptverhandlung gemeinsam mit Possemeyer wegen gefährlicher Körperverletzung ist für die Mandanten akzeptabel ausgegangen: Wie geplant konnte im Termin eine Einigung auf Basis einer Entschädigung getroffen werden. So konnte nicht nur ein gutes Ergebnis für den Mandanten, sondern auch ein gewisses Maß an sozialem Frieden zwischen den Parteien wiederhergestellt werden. Das führte zur geplanten Verfahrenseinstellung ohne Strafurteil.