Minoggio vertieft sich im Rahmen einer Verteidigung gegen das Auslieferungsverlangen eines außereuropäischen Staates weiterhin in die Sammlung und Aufbereitung von Fakten dafür, dass dem Auslieferungsantrag mindestens auch eine politische Verfolgung zugrunde liegt. Wie so oft bei Anwaltsarbeit: 85 % der Arbeit liegt in der Ermittlung des Sachverhaltes, 15 % danach in der möglichst prägnanten juristischen Präsentation. Erschwerend in derartigen Konstellationen, dass selbstredend kein Staat einräumt, Strafverfolgung aus politischen Gründen zu betreiben. Erschwerend auch, wenn man im Einzelfall meint, dass (inländische) politische Arme bis hinein in die im Verfahren beteiligte Behörde reichen und zu beeinflussen suchen. Gerichte sind Staatsanwaltschaften gewohnt, die zu Neutralität verpflichtet sind und bauen in gewisser Weise darauf.
In einem nur vermeintlich „kleinen“ Wirtschaftsstrafverfahren muss ein ortsansässiger, in der Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutierter Unternehmer regelrecht davor geschützt werden, bei einem objektiv vollkommen unberechtigten Vorwurf einer Insolvenzverschleppung Opfer von Ressentiments und einem stumpfen „wird er schon irgendwie verdient haben“ zu werden. Ein Einzelfall, aber ganz sicher einer zuviel.
Schließlich ist wirtschaftsstrafrechtlicher Flankenschutz durch Mitarbeit an einem Gesamtvergleich zur Beendigung einer äußerst gewichtigen Firmenauseinandersetzung zu leisten. Hier arbeiten Baurechtler, Gesellschaftsrechtler und Steuerrechtler mit uns Wirtschaftsstrafrechtlern im Fall eng zusammen im Wissen, dass kontinuierlich alle Fronten eines jahrelangen Wirtschaftskrieges abgedeckt werden müssen und keiner genug vom Job des anderen Spezialisten versteht.

Westermann bereitet für einen Mandanten eine steuerliche Selbstanzeige vor. In der Presse hört man davon fast nur in Bezug auf Auslandssachverhalte, etwa Konten oder Depots in der Schweiz. Im vorliegenden Fall waren nach Ermittlungen wohl längere Zeit fast täglich Waren über Ebay verkauft worden. Hier muss durch Aufzeichnungen des Mandanten  und Kontoauszüge schnell ein möglichst genaues Bild der Einnahmen erstellt werden (falls nötig mit einem Sicherheitszuschlag, um auf jeden Fall vollständige Straffreiheit zu erreichen) und nacherklärt werden. Wichtig dabei nach neuer Rechtslage: den sog. Erklärungsverbund von 10 Jahren bei derselben Steuerart abzudecken. Bei vollständiger Nacherklärung wird das formell eingeleitete Strafverfahren nach Zahlung der rückständigen Steuern sowie der Zinsen folgenlos eingestellt.
Auch nach allen Verschärfungen der Steuerhinterziehungstatbestände und Einschränkungen der Selbstanzeigevorschrift in den letzten Jahren kann der Steuersünder immer noch durch Nacherklärung und Nachzahlung aus tiefer Strafverstrickung mit massivem Verfolgungsrisiko wieder zu vollständiger Straffreiheit gelangen.
Darüber hinaus bereitet Westermann in einem umfangreichen Betrugsverfahren  einen Haftprüfungsantrag vor. Dem Mandanten werden Unkorrektheiten bei Immobilienfinanzierungen vorgeworfen.
Aufgrund der abstrakt hohen Straferwartung und eines Zweitwohnsitzes im Ausland war Untersuchungshaft angeordnet worden. Hier gilt es, auf verschiedene Weise den Haftgrund der Fluchtgefahr anzugreifen. Zum einen wird die Familie den Zweitwohnsitz auflösen, darüber hinaus macht der Mandant in Begleitung durch uns teilweise gegenüber der Staatsanwaltschaft Angaben zu den Vorwürfen. Ebenfalls erkundet wird die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen und so der Fluchtgefahr weiter die Basis zu entziehen. Oftmals kann in solchen Konstellationen durch Kontakt mit der Staatsanwaltschaft herausgefunden werden, ob diese einer Entlassung unter Auflagen zustimmt, was in der Praxis fast einer Garantie für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gleichkäme  (die im vergangenen Monat erwähnte Haftprüfung im anderen Fall war im Übrigen auf ganz ähnliche Weise erfolgreich, der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt).
Außerdem bereitet sich Westermann auf mehrere Hauptverhandlungen vor, unter anderem ein Verfahren wegen des Verdachtes von  Vermögensstraftaten vor dem Schöffengericht in Dortmund und eine Hauptverhandlung vor dem dortigen Landgericht wegen des Vorwurfes gewerbsmäßigen Diebstahls.

Bischoff wird im August 2018 eine umfangreiche Hauptverhandlung in einem gewichtigen Steuerstrafverfahren vor einem Landgericht im Ruhrgebiet vorbereiten. Es geht um einen mittelständischen Gastronomen mit mehreren Restaurants, dem gewerbsmäßige Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Buchführungsmängel sind nicht komplett von der Hand zu weisen, konkrete Feststellungen über Schwarzeinnahmen existieren allerdings nicht. Grundlage der Anklage sind deshalb in erster Linie umfangreiche Ausbeutekalkulationen (und damit unterstellter Schwarzumsatz) des Finanzamtes, die im Einzelnen angegriffen werden müssen und können. Das Gericht hat – im Gegensatz zur festgefahrenen Situation mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren – vorsichtige Zweifel an der Richtigkeit der Kalkulationen bereits angedeutet. Hier muss die Verteidigung anknüpfen. Beispielsweise sind Schwund bei Lebensmitteln und Getränken (nicht verwertbare Reste und Abfälle) nicht berücksichtigt, teilweise falsche Fleischmengen kalkuliert, Personalbedarf bei Wasser und Kaffee nicht abgezogen. Diese handwerklichen Fehler in der Kalkulation machen die bisherige Schätzungsgrundlage inhaltlich angreifbar und führen im Ergebnis zu einer deutlichen Reduzierung des potentiellen Steuerschadens. Das verbessert die Verteidigungsposition und eröffnet Verhandlungsmöglichkeiten. Denn der Mandant möchte vor allem ein Ziel erreichen: möglichst schnell zu einem prozessualen Ende kommen. Aber natürlich nicht um jeden Preis.
In einem Verfahren wegen des Verdachtes von Sozialversicherungsbetrug in der Landwirtschaft muss im Emsland eine Besprechung mit dem Hauptzollamt vorbereitet werden. Es geht um das typische Problem, dass Saisonarbeiter in der Tierpflege und beim Spargelstechen auf Werkvertragsbasis eingesetzt wurden. Rentenversicherung und Hauptzollamt vermuten Scheinselbstständigkeit, obwohl es keine direkte Weisungsbefugnis und keine offensichtliche Eingliederung in den Betrieb gab. Die Betroffenen haben auch ihr eigenes Werkzeug eingesetzt, hatten sämtlich ein Gewerbe angemeldet, selbstständig Rechnungen geschrieben, hatten größtenteils sogar eigene Steuerberater. Hauptargument des Hauptzollamtes für die Scheinselbstständigkeit sind das fehlende wirtschaftliche Unternehmerrisiko (die Abhängigkeit vom Einsatz der eigenen Arbeitskraft wird nicht als relevant angesehen) sowie teilweise das Fehlen weiterer Auftraggeber. Die Rechtsfigur des in der soziallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung teilweise längst anerkannten, sogenannten „Kleinen Selbstständigen“ wird von den Sozialversicherungsbehörden vielerorts negiert und geradezu bekämpft.
Dem Landwirt geht es aufgrund der ohne Zweifel bestehenden Unsicherheiten auf beiden Seiten darum, möglichst ein aufwändiges Verfahren zu vermeiden und sein wirtschaftliches Risiko durch eine für ihn wirtschaftlich darstellbare Lösung zu begrenzen. Die beteiligten Behörden möchten ausufernde Verfahren vor Straf- und Sozialgerichten vermeiden. Deshalb müssen im Termin die sachlichen Argumente ausgetauscht und auf dieser Grundlage Lösungsansätze erarbeitet werden, die beide Seiten als kleinsten gemeinsamen Nenner ansehen können. Im Optimalfall wird die auf diese Weise verhandelte Rentenversicherungsforderung ohne großen Aufwand für beide Seiten als Summenbescheid festgesetzt und kann mit dem zuständigen Staatsanwalt schnell vor Bestandskraft eine Einstellung des Verfahrens  – nur notfalls gegen eine tragbare Geldauflage ohne Vorstrafenbelastung –  abgestimmt werden. Zentral wichtig dabei ist fast immer das Aushandeln eines  Gesamtpaketes, isoliert rechtskräftig werdende Entscheidungen in dem einen Verfahren beschneiden dagegen Verhandlungsspielräume für das andere Verfahren.
Neben mandatsbezogenen Aufgaben muss Bischoff im August einen Beitrag zum Aufbau eines Compliance-Systems in Krankenhäusern für ein Ende des Jahres erscheinendes Handbuch fertig stellen sowie gemeinsam mit Minoggio den nächsten Beitrag zum aktuellen Wirtschaft- und Steuerstrafrecht für die Verbandszeitschrift Profile des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe verfassen. Auch ein Vortrag für die Rechtsanwaltskammer Hamm sowie die Steuerberaterkammer zum aktuellen Steuerstrafrecht vor Steuerberatern und Anwälten will sorgfältig zu Ende vorbereitet werden.

Possemeyer wird in der ersten Augusthälfte seinen Jahresurlaub zusammen mit seiner Familie in Südfrankreich an der Atlantikküste verbringen.
In der zweiten Augusthälfte stehen zahlreiche Hauptverhandlungstermine an verschiedenen Land- und Schöffengerichten an. So wird beim Landgericht Dortmund ein vom Bundesgerichtshof nach Revision zurück verwiesenes Verfahren neu verhandelt. Gegenstand des Verfahrens ist ein Angriff mit einem Messer, ursprünglich angeklagt als versuchtes Tötungsdelikt.  Das Landgericht hatte auf Antrag der Verteidigung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In der neuen Hauptverhandlung wird letztendlich nur noch über das Strafmaß verhandelt.
Beim Landgericht Dortmund beginnt im August ein weiteres Verfahren, in dem ein Raub und mehrere Diebstähle verhandelt werden. Das Gericht wird zahlreiche Zeugen über mehrere Verhandlungstage vernehmen müssen, da der Sachverhalt nach Aktenlage noch absolut unklar erscheint.

In der ersten Woche im August befindet sich Wehn mit seiner Familie noch im Sommerurlaub an der Ostsee. Danach stehen wegen der Sommerferien zunächst eher weniger Termine an. Bei Finanzämtern und Gerichten herrscht in den Sommerferien „eingeschränkter Geschäftsbetrieb“, da insbesondere bei umfangreicheren Verfahren immer irgendeiner der Beteiligten im Urlaub ist.
Jedenfalls steht im August eine umfangreiche Schlussbesprechung an im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Tankstellenbesitzer, der mehrere Niederlassungen betreibt und dem Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung vorgeworfen werden. Trotz unfreundlichen Beginns der Prüfung und verschiedenen gegenläufigen Stellungnahmen stehen die Zeichen jetzt in Richtung einer vernünftigen Einigung.
Ende August beginnt ein umfangreiches Steuerstrafverfahren vor einem westfälischen Landgericht, bei dem es um nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und nicht gezahlte Lohnsteuer in einem Gastronomiebetrieb geht. Das Gericht hat 8 Termine angesetzt bis in den Oktober hinein. Da das Verfahren bei Gericht viele Jahre gelegen hat, dürfte eine genügend sichere Sachverhaltsermittlung kaum noch möglich sein. Viele der Zeugen leben inzwischen nicht mehr in Deutschland oder sind nur noch schwer oder garnicht mehr zu ermitteln.
In einem anderen Verfahren vor einem Landgericht im Ruhrgebiet geht es um den (in der Praxis eher seltenen) Vorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen. Dem Mandanten wird vorgeworfen, einen Überfall abgesprochen zu haben, der bei Aufdeckung kurz vor der Begehung gestanden haben soll.
Daneben beginnt die Vorbereitung auf ein bei einem ostwestfälischen Landgericht im September beginnendes Schwurgerichtsverfahren, bei dem es um Totschlag und Beihilfe zum Mord geht.