Über uns

Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen gut mit Ihnen zusammenarbeiten!

Wenn Sie ein

  • wirtschaftsstrafrechtliches
  • steuerstrafrechtliches
  • allgemein strafrechtliches Mandat

nicht oder nicht alleine bearbeiten wollen, so würden wir uns über eine Zusammenarbeit oder Ihre Empfehlung gegenüber dem Mandanten freuen. Unsere Kanzlei ist auf derartige Fallgestaltungen ausgerichtet und die notwendige kollegiale Zusammenarbeit ist für uns selbstverständlich.

Wir sind ausgeprägt wirtschafts- und steuerstrafrechtlich und allgemein strafrechtlich ausgerichtet.

  • Wir unterhalten zusätzlich eine jeweils fallbezogene Zusammenarbeit (etwa für Rechtsgutachten) zu einem Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht einer deutschen Universität.
  • Für Eilfälle (Festnahme, Durchsuchungen etc.) ist bei uns eine 24-Stunden-Notfalltelefonnummer eingerichtet.
  • Wir arbeiten seit Jahren mit seriösen Detekteien und Wirtschaftsdetekteien zusammen.
  • Sofern Beratungsbedarf bei mehreren Personen oder Wirtschaftsunternehmen gleichzeitig besteht, können sofortige Kontakte zu anderen Strafverteidigerbüros hergestellt werden.
  • Wir binden den empfehlenden Kollegen auf seinen Wunsch vollständig in das Mandat ein und führen Besprechungen gern auch in seiner Kanzlei durch.
  • Im Einzelfall beschränken wir unsere Arbeit auch auf die interne Beratung oder stärker noch auf eine konsiliarische Beratung des Kollegen.
  • Wir nehmen keine Folgemandate von einem uns angetragenen Mandanten an.
  • Völlig unverbindliche Anfragen – vielleicht auch nur eine Bitte um einen Rat – beantworten wir gerne und schnell.

Wir garantieren Ihrem Mandanten und Ihnen:

  1.  Jederzeit übernehmen wir die volle Verantwortung für unsere Arbeit. Vertragliche Haftungsbeschränkungen verwenden wir nicht.
  2.  Wo bei Mandatsannahme der gewünschte Berater draufsteht, bleibt während der Mandatsbearbeitung dieser Berater auch drin.
  3.  Jede Außenmaßnahme stimmen wir rechtzeitig vor einer Umsetzung mit dem Mandanten, Ihnen und allen Mitberatern ab.
  4.  Wir behalten das gemeinsam definierte, übergeordnete Ziel im Auge.
  5.  Sofern nötig,  erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.
  6.  Wir verfügen über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte  jeweils persönliche Praxiserfahrung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechtes und des Steuerstrafrechtes. Wir alle machen praktisch nichts anderes.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Ingo Minoggio
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: minoggio@minoggio.de

Als kleiner Beweis unserer Zusammenarbeitswilligkeit könnte Ihnen auch mein Aufsatz Firmenanwalt und Strafverteidiger dienen (in: Zeitschrift für Anwaltspraxis (ZAP) 2009, S. 859 ff.).