05.01.2018 – Aus gegebenem Anlass: Vorsicht vor auch vermeintlich geringen Geldbußen im gewerblichen Bereich: Betriebsschließung droht!

Wer ein Gewerbe führen will, muss zuverlässig sein. Die allgemeine Vorschrift hierzu findet sich in § 35 GewO. Darüber hinaus gibt es noch besondere Zuverlässigkeitsprüfungen nach Spezialgesetzen, etwa bei Erteilung einer Erlaubnis nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Damit Zweifel gegen eine genügende Zuverlässigkeit nachvollziehbar werden können, gibt es das Gewerbezentralregister, § 149 GewO, dort werden unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten […]