Nachdem der eine oder andere Rechtsanwalt bei uns auf beharrliches Drängen der Kollegen endlich die Zeit und die Lust gefunden hat, neben der vorrangigen Mandatsarbeit tatsächlich auch seine seit langem schon ausreichende Fallliste im Strafrecht bzw. im Steuerrecht endlich in die gebotene Form zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer zu bringen:

Wir sind jetzt fünf Fachanwälte für Strafrecht, davon tragen drei zusätzlich die Qualifikation als Fachanwälte für Steuerrecht.

Eine Garantie stellen diese Fachanwaltstitel für gar nichts dar – aber einen deutlichen Beweis für die strikte Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerrecht und das allgemeine Strafrecht.

Peter Wehn