Fachanwalt für Steuerrecht

Was genau machen Fachanwälte für Steuerrecht eigentlich?

Der Fachanwalt für Steuerrecht verfügt nach der Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Steuerrechts.

Diese besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Steuerrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Voraussetzung hierfür ist, dass der er über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt.

Besondere Kenntnisse (vgl. § 9 FAO) muss der Fachanwalt für Steuerrecht dabei in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses
  • Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
  • Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
    • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
    • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht
    • Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
  • Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts

Der Fachanwalt für Steuerrecht absolviert einen mehrmonatigen Fachanwaltslehrgang

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwerben die Fachanwälte für Steuerrecht im Rahmen eines meist mehrmonatigen Fachanwaltslehrganges, den die Anwälte schließlich mit mehreren bestandenen Klausuren abschließen müssen. Die praktische Erfahrung erwirbt der Fachanwalt für Steuerrecht über Jahre durch die eigenständige Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Gebiet des Steuerrechts. Auch hierüber muss er einen Nachweis erbringen.

Jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch den Fachanwalt für Steuerrecht

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird vom Fachanwalt für Steuerrecht eine jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes verlangt. Werden diese Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer nicht nachgewiesen, wird der Titel wieder aberkannt.

Fachanwälte für Steuerrecht in der Kanzlei Minoggio

Übrigens: Drei der bei uns tätigen Rechtsanwälte sind nicht nur Fachanwälte für Steuerrecht, sondern zugleich auch noch Fachanwälte für Strafrecht.

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