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Unternehmensprospekt
Stand Januar 2022, zum Download als PDF oder auf Wunsch per Post, bitte per Email oder telefonisch anfordern.

Taschenkarte Kleines Strafverfahren – große „Nebenwirkung“
Neuauflage Mai 2022, zum Download als PDF oder auf Wunsch per Post (im EC-Kartenformat), bitte per Email oder telefonisch anfordern.

Vollmachtsformular
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Video-Mitschrift: Interne Untersuchungen
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Video-Mitschrift: Die strafbefreiende Selbstanzeige nach der Reform ab Januar 2015
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Video-Mitschrift: Durchsuchung! – Was tun?
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von Polizei, Steuerfahndung oder anderen Untersuchungsbehörden

  • Ruhe bewahren! Eine Durchsuchung beweist keine Straftat.
  • Rechtsanwaltsbüro informieren,
    ( 24-Stunden-Anwaltsnotruf-Telefonnummer: 0700 MINOGGIO (0700 64 66 44 46) der Rechtsanwälte Minoggio griffbereit?! )
  • Kontaktaufnahme mit dem Durchsuchungsleiter. Um Visitenkarte bitten.
    Gesamtverantwortliche Behörde mit Ansprechpartner genauestens notieren einschließlich Aktenzeichen (Geschäftsnummer) Telefon-Durchwahlen und Fax!
  • Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen. Möglichst viel Zusatzinformationen erfragen, sofort notieren. Zuhören, nicht reden.
  • Maßnahmen in der Regel nur freundlich dulden,
    keinesfalls unkontrollierte Mithilfe nur um der Mithilfe willen!
  • ZENTRAL WICHTIG: Keine eigenen Spontanäußerungen vor anwaltlicher Beratung. Freundliche Gesprächsbasis herstellen ohne Sachinformationen.
  • Bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger: Fertigung von Kopien sicherstellen!
  • Keine Firmenräume oder PC´s für informatorische Gespräche oder Vernehmungen bereitstellen.
  • Keine sofortigen Aussagen von Mitarbeitern, weder als Zeugen noch als Beschuldigte! Das schadet immer, oftmals irreparabel.
  • Den Verantwortlichen um kurze Schlussbesprechung bitten.
    Zuhören, nicht reden.
  • Während der Durchsuchung oder im Anschluss: Sofortige Kontaktaufnahme mit Anwaltsbüro, damit von dort Kontakt mit den Strafverfolgern aufgenommen und frühestmögliche Akteneinsicht erreicht werden kann.
    • Bei Kenntnis von Strafanzeige: Sofort Unternehmensleitung informieren!
    • Ruhe bewahren! Keine Gerüchteküche eröffnen!
      Die allermeisten Ermittlungsverfahren werden später still und leise ohne Gerichtsverhandlung eingestellt.
    • Informationsverlangen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Untersuchungsbehörden genau notieren, weiterleiten, aber nicht sofort beantworten.
    • Für Beschuldigte gilt: Nur Schweigen ist Gold.
      Äußerungen vor Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung sollten strikt vermieden werden.
    • Für Zeugen gilt: Keine Erscheinens- oder Aussagepflicht vor der Polizei! Ausnahme nur bei polizeilicher Ladung im konkreten Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nie Zwang zu Selbstbelastung.
      In allen Zweifelsfällen:
      Vor Zeugenaussage eigene Beratung durch Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
      (Achtung: Der Zeuge kann schnell zum Beschuldigten werden.
      Alle seine vorherigen Aussagen bleiben dann gegen ihn verwertbar!).
    • Anfragende Journalisten nicht abblocken, sondern an firmeninterne Pressestelle verweisen!
    • Sofort Rechtsanwalt einschalten, da nur er umfassende Akteneinsicht erhalten kann!
      Erst nach Akteneinsicht und Beratung kann Verteidigungsstrategie festgelegt werden.
      24 h – Notruf-Telefonnummer: 0700 MINOGGIO ( 0700 64 66 44 46 ) – Minoggio Rechtsanwälte
  • Bei Durchsuchungsaktionen gilt:
    • Ruhe bewahren, die Beamten an den Verantwortlichen verweisen!
    • Firmenleitung sofort informieren!
    • Maßnahmen dulden, aber: keine informatorischen Gespräche, keine Mithilfe, keine Vernehmung ohne formelle Ladung;
    • beschlagnahmte Unterlagen/Datenträger genau notieren;
    • bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger:
      den intern Verantwortlichen sofort informieren.