Unsere Leistungen

Wirtschaftsstrafverfahren

Im Wirtschaftsstrafverfahren beschuldigen staatliche Behörden Sie persönlich oder als Unternehmensverantwortlichen, kriminell gehandelt zu haben. Ihr Unternehmen gerät aus dem Normalbetrieb. Es entwickelt sich eine strafrechtliche Krise. Rufschaden nach innen und außen droht. Gegen Nebenfolgen von Strafverfahren wie Abberufungszwänge, Vergabesperren oder Schadenersatzforderungen muss verteidigt werden.

Ihr kaufmännisches Instrumentarium reicht zur Krisenbewältigung nicht aus. Steuerfahnder, Zollbeamte, Staatsanwältinnen sind nicht Ihre Geschäftspartner. Diese müssen sich im Wirtschaftsstrafverfahren rechtsstaatlich korrekt verhalten, aber die Ihnen und Ihrem Unternehmen zustehenden Rechte und Verfahrensgarantien konsequent wahrnehmen lassen. Das Verfahren darf weder ignoriert werden, noch Sie oder Ihren Betrieb nachhaltig lähmen.

Minoggio verteidigt in komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechtes  seit über 30 Jahren, Wehn und Bischoff seit mehr als 20 bzw. 10 Jahren, Anke hat einen LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht. Teamarbeit mit Beratern anderer Ausrichtung ist uns vertraut. Unsere Arbeit ist immer fokussiert auf die gesamte Beendigung des sozialen Konfliktes.

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz in Wirtschaftsstrafverfahren auch anhand unserer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und unserer Lehr- und Vortragstätigkeiten.

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