Über uns

Kanzleiphilosophie

Die Grundsätze unserer Arbeit

Spezialisierung
Unsere Kanzlei ist auf die Fallbearbeitung im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, im Wirtschaftsrecht und im allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ausgerichtet. In diesen Kernbereichen unserer anwaltlichen Tätigkeit betreiben wir permanente Fortbildung und versuchen ständig, unsere Kompetenzen zu erweitern.

Kooperation
Bei der Mandatsbearbeitung unterhalten wir fallbezogene Kooperationen zu Beratern und Institutionen (etwa anderen Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Wirtschaftsdetekteien und Ermittlern, bei der Erforderlichkeit von Rechtsgutachten auch zu Universitäten).

Selbstverständnis
Wir verstehen uns als akademische Dienstleister, antiquiertes Standesrecht und Standesdünkel sollen uns fern bleiben. Umso mehr fühlen wir uns dagegen dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtet. Der Mandant und die Arbeit für ihn stehen immer im Vordergrund.
Wir sind natürlich darauf angewiesen, wirtschaftlich arbeiten zu können. Gewerblich tätig sind wir nicht, und im Bereich der Strafverteidigung übernehmen wir in Einzelfällen Verteidigungen und Vertretungen ohne Bezahlung. Verständlicherweise müssen wir uns die Entscheidung vorbehalten, in welchem Fall das aus unserer Sicht geboten ist.

Unsere Freiheit
Wir arbeiten und unterhalten unsere Praxis insgesamt vollkommen frei von Einflussnahmen Dritter. Außerhalb des Mandats erhalten wir keine Zahlungen oder Vergünstigungen von Privatpersonen oder Firmen, Institutionen oder Verbänden. Wir üben eben einen freien Beruf aus. Alleinverantwortlich entscheiden wir darüber, ob ein Mandat angenommen oder abgelehnt, ob es fortgeführt wird oder beendet werden muss. Auf unsere persönliche Unabhängigkeit und die unseres Berufsstandes sind wir stolz, diese Unabhängigkeit ist zwingende Voraussetzung unserer Tätigkeit.

Wir garantieren Ihnen:

  1.  Jederzeit übernehmen wir die volle Verantwortung für unsere Arbeit. Vertragliche Haftungsbeschränkungen verwenden wir nicht.
  2.  Wo bei Mandatsannahme der von Ihnen gewünschte Berater draufsteht, bleibt während der Mandatsbearbeitung dieser Berater auch drin.
  3.  Jede Außenmaßnahme stimmen wir rechtzeitig vor einer Umsetzung mit Ihnen und allen Mitberatern (unseren In-House-Kollegen, Ihrem Gesellschaftsrechtler, Ihrer Steuerberaterin, Ihrem Spindoctor) ab.
  4.  Wir behalten das mit Ihnen gemeinsam definierte, übergeordnete Ziel im Auge. Wenn etwa Ihre Investor-Relationship-Abteilung Bedenken bei einer geplanten Außenmaßnahme hat, diskutieren wir das ergebnisoffen.
  5.  Wir rechnen spätestens monatlich ab und dabei Assistenztätigkeiten nur, wenn diese absolut erforderlich waren und teurere Arbeitszeit erspart haben. Stundenverkaufen oder learning by earning gibt es bei uns als einer aus nur 7 Berufsträgern bestehenden Einheit nicht.
  6.  Sofern nötig,  erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.
  7.  Wir verfügen über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte  jeweils persönliche Praxiserfahrung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechtes und des Steuerstrafrechtes. Wir alle machen praktisch nichts anderes.