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ARBEITSTEXTECheckliste bei Durchsuchungsaktionen von Polizei, Steuerfahndung oder anderen Untersuchungsbehörden
- Ruhe bewahren! Eine Durchsuchung beweist keine Straftat.
- Rechtsanwaltsbüro informieren,
( 24 h Notruf-Telefonnummer: 02381 92 72 20 der Rechtsanwälte
Minoggio griffbereit?! )
- Kontaktaufnahme mit dem Durchsuchungsleiter.
Um Visitenkarte bitten.
Gesamtverantwortliche Behörde mit Ansprechpartner genauestens
notieren einschließlich Aktenzeichen (Geschäftsnummer)
Telefon-Durchwahlen und Fax!
- Durchsuchungsbeschluß aushändigen lassen. Möglichst viel Zusatzinformationen erfragen, sofort
notieren. Zuhören, nicht reden.
- Maßnahmen in der Regel nur freundlich dulden,
keinesfalls unkontrollierte Mithilfe nur um der Mithilfe willen!
- ZENTRAL WICHTIG : Keine eigenen Spontanäußerungen vor anwaltlicher Beratung.
Freundliche Gesprächsbasis herstellen ohne Sachinformationen.
- Bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger: Fertigung von Kopien
sicherstellen!
- Keine Firmenräume oder PC´s für informatorische Gespräche oder Vernehmungen bereitstellen.
- Keine sofortigen Aussagen von Mitarbeitern, weder als Zeugen noch als Beschuldigte! Das schadet immer, oftmals irreparabel.
- Den Verantwortlichen um kurze Schlußbesprechung bitten.
Zuhören, nicht reden.
- Während der Durchsuchung oder im Anschluß: Sofortige Kontaktaufnahme mit Anwaltsbüro,
damit von dort Kontakt mit den Strafverfolgern aufgenommen und frühestmögliche
Akteneinsicht erreicht werden kann.
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