Beide werden gerade gedruckt und ausgeliefert. Wir freuen uns darüber. War anstrengend neben der Tagesarbeit. Keines der beiden Werke erhebt einen Anspruch auf absolute Weisheit und rechtsphilosophische Durchdringung aller Probleme. Wir haben vielmehr für die in der Praxis Tätigen rechtswissenschaftlich und durch Erfahrungen abgesicherte und konkret verwertbare Hilfestellungen geben wollen- mit Blickwinkel auf und Verantwortlichkeit für Wirtschaftsunternehmen und Verbände in einem auch ihre Interessen rechtlich oder faktisch betreffenden Strafverfahren oder bei Straftatverdacht im eigenen Haus.

Nur ein Glashaus-Theoretiker könnte bei diesen Themen noch auf die Idee kommen, dessen bedürfe es nicht, „weil sich ein Unternehmen ja nicht strafbar machen kann und der Staatsanwalt ohnehin bei Straftatverdacht alles untersucht“. Das war vor 100 Jahren vielleicht noch richtig.

Mehr zu unserem Buch „Unternehmensverteidigung“ erfahren Sie hier, weitere Informationen zu „Unternehmenseigene Ermittlungen“ finden Sie hier.

Ingo Minoggio